Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen der RIDE Bike-Tours Christoph Schweizer
     

    Diese AVB sind Bestandteil des Reisevertrages zwischen der RIDE Bike-Tours Christoph Schweizer und dem Reiseteilnehmer (Kunde). Vorbehalten bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die nur schriftlich gültig sind.

     

    1. Vertragsabschluss

    Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden kommt mit der schriftlichen Bestätigung / Anmeldung des Kunden an den Veranstalter zu Stande. Der Schriftform entsprechen auch Fax- und E-mail - Übermittlungen.

    1. Preis

    Die Bestätigung des Veranstalters führt dessen Leistungen im Einzelnen und den dafür zu entrichtenden Gesamtpreis auf. Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Kunde beim Vertragsabschluss oder während der Reise verlangt, sind zusätzlich zu begleichen. Der Preis wird auf das Abreisedatum hin kalkuliert. Preiserhöhungen bleiben vorbehalten für den Fall, dass dem Veranstalter erhebliche Mehrkosten entstehen durch von ihm nicht beeinflussbare Änderungen der Kalkulationsgrundlage (Treibstoffpreise, Wechselkursänderungen über 10%, Fährpreiserhöhungen oä.). Preisänderungen berechnet der Veranstalter auf Grund der effektiven Mehrkosten. Er gibt dem Kunden eine Erhöhung des vertraglich festgelegten Preises baldmöglichst, mindestens aber drei Wochen vor dem Abreisetermin bekannt.

    1. Zahlungsbedingungen

    Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde die Rechnung des Veranstalters. Diese ist bis spätestens 30 Tage vor dem Abreisedatum vollumfänglich zu bezahlen. Bei kurzfristiger Buchung unter 30 Tagen ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

    1. Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise

    Die Reisen basieren auf einer Mindestbeteiligung, die der Veranstalter bestimmt. Wird diese nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Reisen zu annullieren, was er dem Kunden unverzüglich mitteilt. In einem solchen Fall erstattet er dem Kunden alle geleisteten Zahlungen. Weiter gehende Forderungen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Reiseprogramme oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, Reisen aus Gründen, die ausserhalb seiner Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen oder vorzeitig abzubrechen, besonders bei höherer Gewalt, kriegerischen Erreignissen, Unruhen, Streiks usw. aber auch aus Pietätsgründen, so bei schweren Unfällen von Kunden.

    1. Rücktrittsbedingungen

    Der Kunde ist gehalten, dem Veranstalter einen Vertragsrücktritt baldmöglichst mitzuteilen. Für einen solchen Fall schuldet er dem Veranstalter mindestens 30% des Reisepreises. Sofern die Annullierung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn beim Veranstalter eintrifft, schuldet der Kunde dem Veranstalter:

    30 bis 15 Tage vor Reisebeginn 30%

    14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 50%

    7 bis 0 Tage vor Reisebeginn 100%

    Erscheint der Kunde nicht oder zu spät zur Abreise, wird der Preis nicht zurückerstattet. Gegenüber dem Veranstalter hat er keine Ersatzforderungen.

    1. Vorzeitiger Abbruch der Reise durch den Kunden

    Bricht der Kunde aus irgendeinem Grund vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen des Veranstalters. Muss der Kunde di Reise aus einem zwingenden Grund, zB. Wegen Erkrankung oder Unfalls, schwerer Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw., vorzeitig abbrechen, bemüht sich der Veranstalter, bei der Organisation der Rückreise so weit als möglich behilflich zu sein.

    1. Ersatzperson

    Ist der Kunde daran gehindert, die Reise anzutreten, kann er die Buchung an eine Person abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllt, wenn er den Veranstalter rechtzeitig vor dem Abreisetermin darüber informiert. Der Veranstalter ist berechtigt, die Ersatzperson abzulehnen, wenn sie nach seiner Einschätzung für die Gruppe ungeeignet erscheint.

    1. Pass, Visa, Impfungen und Fahrberechtigung

    Der Kunde ist für die Einhaltung der in den bereisten Ländern geltende Pass- Visa- Impf- und Fahrberechtigungsvorschriften und für die Beachtung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich. Kann der Kunde wegen Nichtbeachtung solcher Vorschriften die Reise nicht antreten oder muss er sie vorzeitig abbrechen, ist der Veranstalter von jeglicher Haftung befreit und nicht verpflichtet, Zahlungen des Kunden rückzuerstatten.

    1. Haftung

    Beim Pauschalreisevertrag haftet der Veranstalter für Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, und für andere Schäden für höchstens das Zweifache des Preises, ausser bei absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schäden. Im Übrigen haftet er für Personen- und Sachschäden nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet nicht für Verkehrsunfälle, für die Wahl der Fahrstrecken und für deren Zustand. Er haftet auch nicht für Vorkommnisse, auf die er keinen Einfluss hat, besonders nicht für höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen.

    1. Versicherung

    Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Rücktrittskosten, Unfall, Krankheit, Diebstahl, Haftpflicht und Rechtsschutz.

    1. Beanstandungen

    Der Kunde muss jeden Mangel, für den er den Veranstalter verantwortlich sein könnte, unverzüglich der RIDE-Crew oder dem Veranstalter gegenüber beanstanden. Dieser verpflichtet sich, Mängel, für die er verantwortlich ist, baldmöglichst zu beheben. In jedem Fall sind Beanstandungen innert zwei Wochen nach Beendigung der Reise geltend zu machen. Bei späterer Beanstandung sind Ansprüche gegenüber dem Veranstalter ausgeschlossen.

    1. Anwendbares Recht, Gerichtstand und Ombudsmann

    Bei Auseinandersetzungen zwischen Kunden und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Veranstalters. Für den Fall von Differenzen empfiehlt der Veranstalter dem Kunden, vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich, um Vermittlung zu ersuchen.