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Diese
AVB sind Bestandteil des Reisevertrages zwischen der RIDE Bike-Tours
Christoph Schweizer und dem Reiseteilnehmer (Kunde). Vorbehalten bleiben
abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die nur schriftlich gültig
sind.
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Vertragsabschluss
Der
Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden kommt mit der
schriftlichen Bestätigung / Anmeldung des Kunden an den Veranstalter zu
Stande. Der Schriftform entsprechen auch Fax- und E-mail -
Übermittlungen.
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Preis
Die
Bestätigung des Veranstalters führt dessen Leistungen im Einzelnen und
den dafür zu entrichtenden Gesamtpreis auf. Nicht aufgeführte
Einzelleistungen, die der Kunde beim Vertragsabschluss oder während der
Reise verlangt, sind zusätzlich zu begleichen. Der Preis wird auf das
Abreisedatum hin kalkuliert. Preiserhöhungen bleiben vorbehalten für den
Fall, dass dem Veranstalter erhebliche Mehrkosten entstehen durch von
ihm nicht beeinflussbare Änderungen der Kalkulationsgrundlage
(Treibstoffpreise, Wechselkursänderungen über 10%, Fährpreiserhöhungen
oä.). Preisänderungen berechnet der Veranstalter auf Grund der
effektiven Mehrkosten. Er gibt dem Kunden eine Erhöhung des vertraglich
festgelegten Preises baldmöglichst, mindestens aber drei Wochen vor dem
Abreisetermin bekannt.
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Zahlungsbedingungen
Mit
der Buchungsbestätigung erhält der Kunde die Rechnung des Veranstalters.
Diese ist bis spätestens 30 Tage vor dem Abreisedatum vollumfänglich zu
bezahlen. Bei kurzfristiger Buchung unter 30 Tagen ist der Gesamtbetrag
sofort fällig.
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Programmänderungen,
Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise
Die
Reisen basieren auf einer Mindestbeteiligung, die der Veranstalter
bestimmt. Wird diese nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt,
die Reisen zu annullieren, was er dem Kunden unverzüglich mitteilt. In
einem solchen Fall erstattet er dem Kunden alle geleisteten Zahlungen.
Weiter gehende Forderungen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält
sich vor, Reiseprogramme oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn
unvorhergesehene Umstände es erfordern. Der Veranstalter hält sich das
Recht vor, Reisen aus Gründen, die ausserhalb seiner
Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen oder vorzeitig abzubrechen,
besonders bei höherer Gewalt, kriegerischen Erreignissen, Unruhen,
Streiks usw. aber auch aus Pietätsgründen, so bei schweren Unfällen von
Kunden.
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Rücktrittsbedingungen
Der
Kunde ist gehalten, dem Veranstalter einen Vertragsrücktritt
baldmöglichst mitzuteilen. Für einen solchen Fall schuldet er dem
Veranstalter mindestens 30% des Reisepreises. Sofern die Annullierung
weniger als 30 Tage vor Reisebeginn beim Veranstalter eintrifft,
schuldet der Kunde dem Veranstalter:
30 bis
15 Tage vor Reisebeginn 30%
14 bis
8 Tage vor Reisebeginn 50%
7 bis
0 Tage vor Reisebeginn 100%
Erscheint der Kunde nicht oder zu spät zur Abreise, wird der Preis nicht
zurückerstattet. Gegenüber dem Veranstalter hat er keine
Ersatzforderungen.
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Vorzeitiger Abbruch der
Reise durch den Kunden
Bricht
der Kunde aus irgendeinem Grund vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf
Erstattung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen des Veranstalters.
Muss der Kunde di Reise aus einem zwingenden Grund, zB. Wegen Erkrankung
oder Unfalls, schwerer Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.,
vorzeitig abbrechen, bemüht sich der Veranstalter, bei der Organisation
der Rückreise so weit als möglich behilflich zu sein.
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Ersatzperson
Ist
der Kunde daran gehindert, die Reise anzutreten, kann er die Buchung an
eine Person abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen
erfüllt, wenn er den Veranstalter rechtzeitig vor dem Abreisetermin
darüber informiert. Der Veranstalter ist berechtigt, die Ersatzperson
abzulehnen, wenn sie nach seiner Einschätzung für die Gruppe ungeeignet
erscheint.
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Pass, Visa, Impfungen
und Fahrberechtigung
Der
Kunde ist für die Einhaltung der in den bereisten Ländern geltende Pass-
Visa- Impf- und Fahrberechtigungsvorschriften und für die Beachtung der
Verkehrsregeln selbst verantwortlich. Kann der Kunde wegen
Nichtbeachtung solcher Vorschriften die Reise nicht antreten oder muss
er sie vorzeitig abbrechen, ist der Veranstalter von jeglicher Haftung
befreit und nicht verpflichtet, Zahlungen des Kunden rückzuerstatten.
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Haftung
Beim
Pauschalreisevertrag haftet der Veranstalter für Personenschäden, die
aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages
entstehen, und für andere Schäden für höchstens das Zweifache des
Preises, ausser bei absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schäden.
Im Übrigen haftet er für Personen- und Sachschäden nur bei
rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter
haftet nicht für Verkehrsunfälle, für die Wahl der Fahrstrecken und für
deren Zustand. Er haftet auch nicht für Vorkommnisse, auf die er keinen
Einfluss hat, besonders nicht für höhere Gewalt oder behördliche
Anordnungen.
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Versicherung
Der
Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für
Rücktrittskosten, Unfall, Krankheit, Diebstahl, Haftpflicht und
Rechtsschutz.
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Beanstandungen
Der
Kunde muss jeden Mangel, für den er den Veranstalter verantwortlich sein
könnte, unverzüglich der RIDE-Crew oder dem Veranstalter gegenüber
beanstanden. Dieser verpflichtet sich, Mängel, für die er verantwortlich
ist, baldmöglichst zu beheben. In jedem Fall sind Beanstandungen innert
zwei Wochen nach Beendigung der Reise geltend zu machen. Bei späterer
Beanstandung sind Ansprüche gegenüber dem Veranstalter ausgeschlossen.
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Anwendbares Recht,
Gerichtstand und Ombudsmann
Bei
Auseinandersetzungen zwischen Kunden und dem Veranstalter ist
ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Zuständig ist das
Gericht am Sitz des Veranstalters. Für den Fall von Differenzen
empfiehlt der Veranstalter dem Kunden, vor einer gerichtlichen
Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
8038 Zürich, um Vermittlung zu ersuchen. |